Studiengebühren in Hessen sind verfassungswidrig

Die Studiengebühren in Hessen widersprechen der Landesverfassung. Dies hatte gestern das Gießener Verwaltungsgericht per Eilbeschluss entschieden.  Nach der hessischen  Landesverfassung dürfe “Schulgeld” nur von wirtschaftlich leistungsfähigen Studenten erhoben werden. Das derzeitige Studienbeitragsgesetz sieht diese Unterscheidung aber nicht vor.

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