Hessen gegen Studiengebühren
An alle wahlberechtigten Hessen – wehrt Euch gegen Studiengebühren!
Es ist möglich gegen das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren eine Verfassungsklage einzureichen. Wenn genug Verfassungsklagen zusammenkommen würde das Gesetz überprüft und wahrscheinlich gestoppt. Möglich macht dies eine Besonderheit in Hessens Verfassung. Artikel 59 verbietet Studiengebühren an „allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen“. Davon sind nur diejenigen ausgenommen die es sich leisten können und das sind betsimmt nicht viele Studenten. In Hessen sollen ab dem kommenden Wintersemester mindestens 500 Euro Studiengebühren gezahlt werden.
Alle weitere Informationen zur Verfassungsklage gegen Studiengebühren gibt es auf der Webseite fuer-solidaritaet-und-freie-bildung.de.
Alle Hessen sollten die Möglichkeit nutzen die ihnen ihre tolle Verfassung gewährt und sich gegen Studiengebühren wehren!