Allgemeine Semestergebühren ab WiSe 06/07
Nachdem die im Hochschulrahmengesetz festgeschriebene Studiengebührenfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 26.01.2005 praktisch für nichtig erklärt wurde, haben einige Bundesländer angefangen allgemeine Studiengebühren einzuführen. Doch welche weiteren Arten von Studiengebühren gibt es eigentlich?
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Studiengebühren.
1. allgemeine Studiengebühren
2. Studienkonten
3. Langzeitgebühren
Allgemeine Studiengebühren
Bei den allgemeinen Studiengebühren handelt es sich um Gebühren vom ersten Studiensemester an. In folgenden Bundesländern werden die Planung für allgemeine Studiengebühren vorrangetrieben oder sind schon beschlossene Sache.
Baden-Würtemberg (SoSe 07), Bayern (SoSe 07), Bremen, Hamburg (WiSe 06/07), Hessen, Niedersachsen (WiSe 06/07) , NRW (WiSe 06/07), Saarland (WiSe 07/08), Sachsen-Anhalt , Sachsen, Schleswig-Holstein
In welcher Höhe werden die allgemeinen Studiengebühren erhoben?
Die meistens Bundesländer streben eine Höhe von ca. 500 Euro pro Semester an. In folgenden Bundesländern steht die Höhe der allgemeinen Studiengebühren fest.
Baden-Würtemberg – 500 Euro pro Semester
Niedersachsen – 500 Euro pro Semester
Die Bundesländer haben also die Möglichkeit allgemeine Studiengebühren für die Benutzung der Hochschulen zu erheben. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht aber strenge Kriterien zur Überprüfung angelegt. Das bedeutet, dass die Bundesländer bei der Erhebung von Studiengebühren die Chancengerechtigkeit durch Beachtung des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgrundsatzes sicherzustellen haben.
Nun sind die allgemeinen Studiengebühren ein Schreckgespenst vieler Studenten. Nicht wenige von ihnen müssen schon zwei oder mehr Tage die Woche arbeiten gehen, um sich ihr Studium leisten zu können. Wohl auch deshalb ist jetzt die Vergabe von Studienkrediten ab dem 01.04.2006 bewilligt worden.
Studienkonten
Bei den Studienkonten handelt es sich um ein Modell, bei dem man ein Studienkonto besitzt, welches mit einer bestimmten Semesterzahl gefüllt ist. Erst nach dem man seine Freisemester des Studienkontos verbraucht hat muss man für die darauffolgenden Semester Gebühren entrichten. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Studienkonten eingeführt.
Langzeitstudiengebühren
Schon sehr viele Hochschulen und Universitäten haben Langzeitstudiengebühren eingeführt, darunter sind Bayern , Baden-Würtemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die Gebühren belaufen sich von 500 bis 900 Euro.
Langzeitstudiengebühren werden nach einer bestimmten Semesterzahl erhoben. In der Regel ist das die reguläre Studienzeit + vier Semester + Härtefallregelungen.
Langzeitstudiengebühren werden oftmals als nicht sinnvolles Instrument betrachtet die Studienzeit zu verkürzen. Denn es ist fraglich ob durch die Erhebung von Langzeitstudiengebühren ein Studium auch wirklich in einer kürzeren Zeit abgeschlossen wird, da dabei doch ein paar Faktoren eine Rolle spielen, wie zum Beispiel die Studienfinanzierung und das Studienangebot (was mache ich wenn ich in diesem Semester den Kurs nicht besuchen kann weil er schon überfüllt ist?) . Sinnvoller als die Erhebung von Langzeitstudiengebühren wäre wohl in diesem Zusammenhang eine Verbesserung der allgemeinen Studienbedingungen.